Nachfolgend einige formale Informationen und Eckdaten zur Vertreterwahl 2025:
FEBRUAR
Vom 3. Februar bis 14. Februar 2025 werden die Wählerlisten mit den wahlberechtigten Mitgliedern zur Einsicht im Geschäftshaus der Genossenschaft ausgelegt. Einwände gegen die Wählerlisten sind bis zum 21. Februar 2025 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen. Der Wahlvorstand hat seinen Sitz im Geschäftshaus der Genossenschaft, Suermondtstraße 26 A, 13053 Berlin.
FEBRUAR / MÄRZ
Kandidatenvorschläge für das Vertreteramt sind bitte bis zum 28. Februar 2025 beim Wahlvorstand einzureichen. In jedem Wahlbezirk ist es wichtig, dass mehr Kandidaten kandidieren, als gemäß Satzung mindestens erforderlich sind. Vom 4. März bis zum 14. März 2025 werden die
Wahlvorschläge im Geschäftshaus zur Einsicht ausliegen. Einwände gegen die Wahlvorschläge sind bis zum 21. März 2025 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen. Die Kandidaten werden den wahlberechtigten Mitgliedern zusätzlich im Rahmen einer separaten Publikation vorgestellt.
APRIL / MAI
Die Wahlbriefe mit den Zugangsdaten zur Onlineplattform werden Anfang April 2025 versandt. Die Frist zur Abgabe der elektronischen Stimme läuft vom 7. April 2025, 0:00 Uhr bis zum 16. Mai 2025, 24:00 Uhr. Im Anschluss erfolgt die Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand.
Sie haben Fragen zur Vertreterwahl 2025? Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten.
Interesse als Vertreter:in zu kandidiren? Oder Sie kennen jemanden, den Sie gerne als Vertreter:in vorschlagen möchten? Dann nutzen Sie diesen Vordruck und senden Sie ihn bis zum 28.02.2025 an uns zurück!

Bekanntmachung der Vertreterwahl 2025