Er soll insbesondere Familien, Alleinerziehende und Empfänger kleiner Renten entlasten, die keine Sozialhilfe wie das Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhalten, trotzdem aber nur wenig Geld zur Verfügung haben. Wie das Kindergeld auch, ist der Anspruch auf Wohngeld ein Grundrecht, verlangt aber zunächst einen Antrag. Wie hoch der Mietzuschuss ausfallen könnte, lässt sich am einfachsten im Internet, unverbindlich und anonym, mit dem sogenannten Wohngeldrechner ermitteln. Gefragt wird u. a. nach dem Einkommen, der Miete und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Anschließend kann man einen entsprechenden Antrag online ausfüllen und abschicken, die Formulare aber auch ausdrucken oder die jeweiligen Vordrucke im Bürgeramt abholen und dort auch wieder abgeben. Neben den beantworteten Fragen werden Kopien einiger persönlicher Dokumente, wie Ausweis, Miet- und Betriebskostennachweis, Einkommens- oder Rentenbescheide benötigt. Ist der Antrag in der Regel für ein Jahr bewilligt, wird der Mietzuschuss rückwirkend ab dem Monat ausgezahlt, in dem er beantragt wurde.
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