Neues Berlin Wohnungsvergabe

Wohnungsvergabe

Mit den Vergabegrundsätzen der Genossenschaft verfügen wir über ein Instrument zur fairen Vergabe der Wohnungen an unsere Mitglieder. Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung und die Abgabe eines konkreten Wohnungsgesuches ist die Mitgliedschaft bei NEUES BERLIN. Sollten Sie noch kein Mitglied unserer Genossenschaft sein, so können Sie in unseren aktuellen Wohnungsangeboten dennoch nach einem passenden Wohnungsangebot suchen und sich als Interessent vormerken lassen. Vor Mietvertragsabschluss ist der Beitritt zur Genossenschaft zu erklären und die Mitgliedschaft zu erwerben.

Der Ablauf der Wohnungsvergabe

Allgemeine Vergabegrundsätze

Nach welchen Grundsätzen wird verfahren?

Wohnungen von NEUES BERLIN werden im Sinne der Satzung und gemäß dem Zweck der Genossenschaft vorrangig an Mitglieder vergeben. Die Vergabe ist dabei durch die in den Vergabegrundsätzen geltenden Richtlinien eindeutig und transparent geregelt. Wird ein Mietvertrag im Bestand gekündigt und ist eine Wohnung wieder verfügbar, wird zunächst geprüft, ob für diese Wohnung bereits ein oder mehrere passende Wohnungsgesuche von Mitgliedern vorliegen.

Genossenschaftswohnungen, für die nicht ausreichend Mitglieder als Interessenten registriert sind bzw. für die keine Vermietung mit einem Mitglied zustande kommt, werden auf unserer Homepage allgemein zur Vermietung angeboten. Vor Mietvertragsabschluss ist durch Personen, die noch nicht Mitglied der Genossenschaft sind, der Beitritt zur Genossenschaft zu erklären und die Mitgliedschaft zu erwerben.

Wohnungssuche

Ich bin Mitglied und suche eine Wohnung.

Mitglieder haben die Möglichkeit, sich für die Wohnungen, die auf unserer Homepage veröffentlicht sind, als Interessent vormerken zu lassen. Darüber hinaus ist es Mitgliedern möglich, ein allgemeines Wohnungsgesuch für die im Bestand befindlichen Wohnungen aufzugeben.

Für die Abgabe eines Wohnungsgesuchs können Mitglieder das Mitgliederportal Mein NB nutzen. Über einen entsprechenden Link können dort Suchkriterien für die gewünschte Wohnung hinterlegt werden. Denken Sie bitte daran: Je detaillierter die Angaben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein konkretes Wohnungsangebot Ihren Vorstellungen entsprechen wird.

Ich bin kein Mitglied und suche eine Wohnung.

Bitte prüfen Sie regelmäßig die Wohnungsangebote auf unserer Homepage. Sollte Ihnen eine der inserierten Wohnungen gefallen, schreiben Sie uns gern eine kurze Nachricht über das Anfrageformular oder rufen Sie uns an. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich Nicht-Mitglieder auf maximal zwei inserierte Wohnungen bewerben können. Für die Abgabe eines konkreten Wohnungsgesuchs bzw. das Eintragen auf einer Warteliste ist der Erwerb der Mitgliedschaft notwendig.

Bewerbung

Der Bewerbungsprozess und die notwendigen Unterlagen

Der Bewerbungsprozess für eine Wohnung ist für Mitglieder und Nicht-Mitglieder, wenn diese in die Vergabe mit einbezogen werden, identisch und erfolgt in vier Schritten:

  1. Mitteilung eines Besichtigungstermins durch die Genossenschaft
    Unter allen Mitgliedern, die für eine Wohnung als Interessent registriert sind, wird eine Rangfolge erstellt; ausschlaggebend für die Position in diesem Ranking sind dabei die Dauer der Mitgliedschaft sowie die Dauer der Wohnungssuche. Basierend auf dieser Interessentenliste erfolgt die Einladung zur Besichtigung. Sind nicht ausreichend Mitglieder als Interessent registriert, werden auch Personen zur Besichtigung eingeladen, die kein Mitglied sind.

    Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung auf eine Wohnung immer erst nach erfolgter Besichtigung möglich ist. Bewerbungsunterlagen, die im Vorfeld oder unabhängig von einer Besichtigung eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

  2. Aushändigung einer Selbstauskunft während der Besichtigung
    Zu einer Wohnungsbesichtigung werden max. fünf Interessenten eingeladen, die während des Besichtigungstermins ein Formular zur Selbstauskunft erhalten.

  3. Fristgerechte Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen
    Besteht auch nach der Besichtigung Interesse an der Wohnung, so sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Selbstauskunftsbogens bei der Genossenschaft einzureichen.

    Folgende Unterlagen werden für die Vergabeentscheidung benötigt:

    • die ausgefüllte Selbstauskunft einschließlich einer Einwilligung zur Schufa-Abfrage durch die Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN (diese muss positiv ausfallen)

    • die Vorlage des Personalausweises

    • aktuelle Bescheinigungen des Einkommens der letzten drei Monate (zur Orientierung: die laufende Miete sollte ca. ein Drittel des regelmäßigen Gesamteinkommens nicht übersteigen)

    • eine Erklärung des derzeitigen Vermieters, dass keine Mietforderungen bestehen (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung)

    • ggf. Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung

    • ggf. Umzugsgenehmigung bzw. Mietübernahmeerklärung durch öffentliche Stellen (z. B. dem Jobcenter)

  4. Vergabeentscheidung
    Die Unterlagen aller Bewerber werden eingehend geprüft; die Vermietung erfolgt gemäß Satzung bevorzugt an Mitglieder. Unter den Mitgliedern, die sich nach der Besichtigung tatsächlich auf die Wohnung bewerben, wird das Ranking aus Dauer der Mitgliedschaft sowie Dauer der Wohnungssuche erneut herangezogen. Vor jeder abschließenden Vermietungsentscheidung erfolgt noch eine Bonitätsprüfung in Form einer Schufa-Abfrage durch die Genossenschaft, die ggf. zur Änderung der Rangfolge innerhalb der Interessentenliste führen kann. Dies gilt auch, sofern in der Person des Interessenten ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn ein Verstoß gegen das Gesetz bekannt ist. Abschließend erfolgt die Mitteilung über die Vergabeentscheidung.

Wohnungsübergabe

Für Mitglieder

Je nach Wohnungsgröße sind durch das Mitglied vor Mietvertragsabschluss ggf. weitere Genossenschaftsanteile zu erwerben.

Für Nicht-Mitglieder

Vor Mietvertragsabschluss sind durch Personen, die noch nicht Mitglied der Genossenschaft sind, der Beitritt zur Genossenschaft zu erklären und die Mitgliedschaft sowie die erforderlichen Anteile zu erwerben.

Häufige Fragen und Antworten zur Wohnungssuche und Wohnungsvergabe

Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung bekomme?

Ob und wie schnell Ihnen eine konkrete Wohnung zur Anmietung angeboten wird, lässt sich leider nicht vorhersagen. Hier spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle: so ist die Zahl der Umzüge in der Genossenschaft seit vielen Jahren auf sehr niedrigem Niveau, zuletzt sogar rückläufig. Entscheidend ist auch, ob die Wohnungen, die gekündigt werden, von der Größe und Ausstattung dann auch Ihren Vorstellungen entsprechen und ob es gemäß der Vergabegrundsätze weitere Interessenten zu berücksichtigen gilt. Manchmal fügt es sich aber auch überraschend schnell, ein wenig Glück gehört also auch dazu.

Wir sind eine Lebensgemeinschaft. Müssen wir beide die Mitgliedschaft für die Wohnungssuche/den Mietvertragsabschluss erwerben?

Zur Anmietung einer Wohnung bedarf es nur einer Mitgliedschaft. Die Person, die die Mitgliedschaft erwirbt, wird als Vertragspartner im Mietvertrag aufgeführt. Auf Wunsch wird ein weiterer Vertragspartner mit in den Mietvertrag aufgenommen; dafür ist jedoch der Erwerb einer zweiten Mitgliedschaft mit Übernahme der drei erforderlichen Pflichtanteile sowie eine Bonitätsprüfung in Form einer Schufa-Abfrage notwendig.

Ist ein Bürge möglich und welche Unterlagen werden von ihm benötigt?

Reicht das Einkommen des zukünftigen Mietvertragspartners allein nicht aus oder ist dieses z. B. aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages oder einer Probezeit unsicher, kann ggf. ein Bürge benannt werden. Dieser muss seine Bürgschaft schriftlich erklären sowie Einkommensnachweise der letzten drei Monate und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einreichen sowie einer Bonitätsprüfung in Form einer Schufa-Abfrage zustimmen.