Genossenschaftliches Miteinander

Miteinander

NEUES BERLIN arbeitet nach den Grundsätzen einer partnerschaftlichen Gemeinschaft. Neben den in der Satzung festgelegten genossenschaftlichen Organen nutzt unsere Genossenschaft darüber hinaus kompetente Mitwirkungsformate, die in die wirtschaftlichen Entscheidungen eingebunden sind und für einen fairen Interessenausgleich sorgen.

Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Genossenschaft und setzt sich aus zwei Vorstandsmitgliedern zusammen. Beide Vorstände, die bereits vor ihrer Bestellung Mitarbeiter der Genossenschaft waren und das Unternehmen aus unterschiedlichen Rollen heraus kennen, arbeiten als Team eng zusammen und leiten die Genossenschaft gemeinsam.

Beide Vorstandsmitglieder vertreten NEUES BERLIN nach innen und außen und sind für die Entwicklung der Genossenschaft, die Geschäftspolitik und die kooperative Unternehmenskultur bei NEUES BERLIN verantwortlich.

Sie wurden durch den Aufsichtsrat bestellt, der die strategischen Entscheidungen des Vorstandes aufmerksam begleitet und unterstützt. Der neunköpfige ehrenamtliche Aufsichtsrat wiederum wird von den Vertretern aus den Reihen der Mitglieder gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben Steffen Schwarz zu ihrem Vorsitzenden bestimmt.

Der Aufsichtsrat begleitet den Vorstand beratend und kooperativ in dessen Geschäftsführungsfunktion und erörtert prozessbegleitend wichtige Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Genossenschaft. Dabei stehen die Interessen der Mitglieder und des Unternehmens stets im Mittelpunkt.

Tobias Pfeifer

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das grundlegende Organ von NEUES BERLIN und die Plattform für die Mitbestimmung und das Mitwirken der Mitglieder. Sie trifft grundsätzliche Entscheidungen über die Entwicklung der Genossenschaft und ist bei relevanten Themen stets mit eingebunden. Die Vertreterversammlung besteht gegenwärtig aus 61 Vertretern und 16 Ersatzvertretern, die 2020 für fünf Jahre aus den Reihen der Mitglieder gewählt wurden.

Die ehrenamtlichen Vertreter bringen ihre Ideen, Vorschläge und Kritiken auf verschiedensten Ebenen in den Geschäftsalltag ein. Sie unterstützen das kooperative Miteinander bei NEUES BERLIN als aktive Teilnehmer in Kommissionen und als Meinungsmultiplikatoren ihrer Nachbarn. Mit ihrer Stimme entscheiden sie über die jährliche Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die wichtigsten Geschäftspapiere. Die ordentliche Vertreterversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Daneben gibt es einen regelmäßigen Austausch auf der Ebene der Wohnanlagen.

Mitwirkung in Kommissionen

Ein bewährtes Beteiligungsformat unserer Genossenschaft ist die Arbeit in Kommissionen. Die Arbeitsweise der Kommissionen – in denen Vertreter, Mitarbeiter sowie Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates unserer Genossenschaft mitwirken – ist partnerschaftlich.

Kommissionen bei NEUES BERLIN

  • Die Härtefallkommission
    übernimmt auf besondere Weise soziale Verantwortung für die Mitglieder von NEUES BERLIN, um sie in einer schwierigen Situation zu unterstützen.
  • Die Mietenkommission
    beschäftigt sich mit der Frage, wie die Mietentwicklung der Genossenschaft gerecht und zukunftsfähig gestaltet werden kann. Das Gremium war aktiv an dem Prozess der Erarbeitung der Mietkonzeption beteiligt.
  • Die Grünanlagenkommission
    hat die Entwicklung der grünen Innenhöfe und Vorgärten im Blick. Gemeinsam beraten Mitglieder, Mitarbeitende und Fachexperten darüber, welche Konzepte zukünftsfähig sind, um die grünen Erholungsorte nachhaltig zu erhalten.
  • Die Seniorenkommission
    unterstützt und berät den Vorstand insbesondere in Angelegenheiten rund ums Wohnen sowie bei speziellen Lösungen und Angeboten für ältere Mitglieder.
  • Die Multimediakommission
    befasst sich mit Fragen und Anforderungen der modernen Internetanbindung in den Wohnungen und Themen der Digitalisierung unserer Genossenschaft.
  • Wahlvorstand
    Der Wahlvorstand organisiert und führt alle 5 Jahre die Wahl der Vertreter für die Genossenschaft durch. Er wird durch den Aufsichtsrat sowie die Vertreter gewählt und bleibt immer für 5 Jahre im Amt.