Neues Berlin Stellplatzvergabe

Stellplatzvergabe

Die Vermietung von Stellplätzen der Genossenschaft erfolgt vorrangig an Mitglieder, ist aber auch Personen möglich, die kein Mitglied bei NEUES BERLIN sind. Um die Vergabe der Stellplätze transparent und nachvollziehbar zu gestalten und der veränderten Parkplatzsituation in den Wohnanlagen Rechnung zu tragen, hat die Genossenschaft im Juni 2019 verbindliche Grundsätze für die Stellplatzvergabe beschlossen.

Überblick über die geltenden Vergabegrundsätze:

  • Für alle Stellplätze der Genossenschaft gibt es Bewerberlisten.
  • Jedes Mitglied von NEUES BERLIN kann sich darauf erfassen lassen.
  • Jeder Haushalt eines Mitglieds kann nur einen Stellplatz erhalten. Ein zweiter/weiterer Stellplatz wird nur dann vergeben, wenn kein anderes Mitglied dadurch verzichten muss.
  • Nicht-Mitglieder können ein Parkplatzgesuch abgeben, das in einer separaten Bewerberliste erfasst wird. Es kann aber erst berücksichtigt werden, wenn kein Mitglied von NEUES BERLIN ein Interesse bekundet.
  • Ein gekündigter Stellplatz wird dem Mitglied auf der entsprechenden Bewerberliste angeboten, das am längsten auf einen Stellplatz wartet.
  • Ist die Dauer der Wartezeit bei zwei Mitgliedern gleich, wird der Bewerber mit der längeren Mitgliedschaft bei NEUES BERLIN bevorzugt.
  • Wird einem Mitglied ein Stellplatz angeboten, muss es sich innerhalb von 14 Tagen entscheiden.
  • Alle Vermietungsaktivitäten werden dokumentiert.

Folgende Ausnahmen sind möglich

  • In begründeten Fällen sowie bei der Vermietung von neu geschaffenen Stellplätzen kann der Vorstand von den Vergabegrundsätzen abweichende Entscheidungen treffen.
  • Die Vergabegrundsätze gelten nicht für Stellplätze/Tiefgaragenstellplätze, die einer bestimmten Wohnung zugewiesen sind.
  • Von den Grundsätzen abweichende Vergabeentscheidungen sind zulässig, wenn Wohnungsneuvermietungen nur in Verbindung mit einem Stellplatz möglich sind.
  • Sonderregelungen sind bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (Merkmal G) möglich.

Für alle Wohnanlagen gilt eine einheitliche Preisgestaltung

Alle Preise gelten pro Monat und nur im Zusammenhang mit einem Wohnungsmietvertrag bei NEUES BERLIN.

Komfort-Stellplätze sind aktuell nur in der Wohnanlage Storchennest verfügbar.