Stellplatzvergabe
Die Vermietung von Stellplätzen der Genossenschaft erfolgt vorrangig an Mitglieder, ist aber auch Personen möglich, die kein Mitglied bei NEUES BERLIN sind. Um die Vergabe der Stellplätze transparent und nachvollziehbar zu gestalten und der veränderten Parkplatzsituation in den Wohnanlagen Rechnung zu tragen, hat die Genossenschaft im Juni 2019 verbindliche Grundsätze für die Stellplatzvergabe beschlossen.
Überblick über die geltenden Vergabegrundsätze:
Folgende Ausnahmen sind möglich
Für alle Wohnanlagen gilt eine einheitliche Preisgestaltung
Alle Preise gelten pro Monat und nur im Zusammenhang mit einem Wohnungsmietvertrag bei NEUES BERLIN.
Komfort-Stellplätze sind aktuell nur in der Wohnanlage Storchennest verfügbar.