Unsere Antworten auf Ihre Fragen.

Balkonkraftwerke

Darf ich ein Balkonkraftwerk an meinem Balkongeländer anbringen?

Grundsätzlich ist das Anbringen eines Balkonkraftwerks auf eigene Kosten des Mitglieds möglich. Damit wir Ihnen das Anbringen final genehmigen, müssen allgemeine und gewisse technische Voraussetzungen erfüllt sein und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet werden. Mit den Arbeiten darf demnach erst begonnen werden, wenn dem Mitglied ein Exemplar der Vereinbarung mit der Unterschrift der Genossenschaft vorliegt. Die Genossenschaft unterzeichnet die Vereinbarung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Nachweise vorliegen.

 

Welche allgemeinen Punkte müssen vor und während des Prozesses beachtet werden?

  1. Die Montage, die Registrierung, der Betrieb, etwaige Erneuerungen und die Einholung von Genehmigungen obliegt dem Mitglied und erfolgt auf eigene Kosten.
  2. Der Abschluss der vorstehenden (und aller etwa noch erforderlichen) Arbeiten ist der Genossenschaft schriftlich oder per Mail anzuzeigen.

 

Welche technischen Voraussetzungen und bauliche Richtlinien gibt es?

  1. Die Einspeiseleistung des Balkonkraftwerks darf maximal bei 800 Watt (AC) liegen.
  2. Das Balkonkraftwerk muss eine CE-Zertifizierung aufweisen.
  3. Die Leitungen und Steckdosen müssen fachlich geprüft werden. Gleichwohl, ob der Einbau einer besonderen Einspeise-Steckdose notwendig ist.
  4. Die Anbringung des Balkonkraftwerkes darf zu keiner Beschädigung der Gebäudefassade oder des Balkongeländers führen. Das Anbohren dieser Gebäudebestandteile ist untersagt.
  5. Das Balkonkraftwerk darf nicht über (links/rechts, oben/unten) die Brüstungsgrenze hinausreichen und zu einer Störung anderer Mitglieder führen.
  6. Das Balkonkraftwerk ist fest zu montieren (ohne Beschädigung der Gebäudefassade) und gegen einen Absturz mit geeigneten Maßnahmen zu sichern. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Mietenden. Das Balkonkraftwerk darf sich nicht von der Brüstung abheben, es muss fest an der Brüstung anliegen.

 

Welche statischen Voraussetzungen gibt es?

  1. Für die WBS70 Bauten gilt: maximal 30 kg Last je Laufmeter.
  2. Die anderen Balkone werden derzeit geprüft.

 

Checkliste vorzulegender Nachweise.

  1. Prüfbescheinigung, zum Beispiel der Fachfirma Digitech, über die Eignung des Wohnraums mit Blick auf die Leitungen und Steckdosen plus der ggf. notwendigen Installation einer geeigneten Einspeise-Steckdose.
  2. Nachweis der CE-Zertifizierung des gewählten Balkonkraftwerkes.
  3. Nachweis über eine geeignete Haftpflichtversicherung.
  4. Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister.

 

 

E-Mobilität

Wie kann ich das Angebot nutzen?

Um die Ladestationen von NEUES BERLIN nutzen zu können, wenden Sie sich bitte an uns. Schreiben Sie uns an info@neues-berlin.de, nutzen Sie unsere Servicezeiten und rufen Sie uns an unter 030 98 19 20 00 oder kommen Sie in unserem Servicecenter in der Suermondtstraße 26 A vorbei. Nutzer unseres Mitgliederportals Mein NB können auch hierüber eine Nachricht an uns senden oder direkt die Schitt-für-Schritt-Anleitung unter dem Punkt Dokumente herunterladen.

Unsere Mitarber:innen informieren Sie gern über die Registrierung und Nutzung mittels der Webapp der Berliner Stadtwerke und senden Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Registrierungsprozess.

Wo stehen die Ladesäulen?

Unsere Ladestationen finden Sie in der Tiefgarage Degnerstraße 39, der Tiefgarage Blechenstraße 2-10 sowie an weiten Standorten im Rotkamp 39 und 41 sowie in der Falkenberger Chaussee 40. Nutzer einer Ladestation in der Tiefgarage Degnerstraße benötigen zusätzlich einen Transponder und Schlüssel für den Zugang zur Tiefgarage, diese werden mit Abschluss des Nutzungsvertrages ausgehändigt.

Was kostet das Laden?

Das Laden wird direkt über die Berliner Stadtwerke abgerechnet. Mit der Registrierung in der Webapp der Berliner Stadtwerke legen Sie Ihr persönliches Profil an und hinterlegen dabei auch die Zahlungsmodalitäten. Mit diesen Daten kommt NEUES BERLIN nicht in Verbindung. Aufgrund der Kooperation von NEUES BERLIN und den Berliner Stadtwerken ist diese Registrierung Voraussetzung für die Nutzung unserer Säulen.

Aktuell tanken Sie an unseren Säulen für 55 ct/kWh. Dieser Tarif kann sich ändern, zum Beispiel im Fall von veränderten Strombeschaffungskosten oder ähnlichem.

Die aktuellen Kosten zum Laden Ihres Fahrzeugs entnehmen Sie zusätzlich jeweils vor dem Ladevorgang der Webapp der Berliner Stadtwerke, mit der Sie Zugang zur Lademöglichkeit erhalten, sowie der Ladestation. Bitte beachten Sie die maximale Ladedauer von vier Stunden sowie die danach anfallenden Blockiergebühren.

Wie kann ich an den NEUES-BERLIN-Ladestationen tanken?

Um unsere Ladestationen in der Übersicht der Berliner Stadtwerke sehen zu können, müssen Sie registrierter Nutzer sein und zusätzlich der Nutzergruppe Mitglied NEUES BERLIN beitreten. Hierfür senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff "NEUES BERLIN Anmeldung - Mitglied" an emobilitaet@berlinerstadtwerke.de. Die Freischaltung der Nutzer:innengruppe kann bis zu vier Tage dauern. 

Das Tanken selbst starten Sie direkt an der Ladestation mithilfe des QR-Codes der Ladestrom-App oder alternativ mit der RFID-Karte, die Sie kostenlos bei den Berliner Stadtwerken, auch direkt in der WebApp, bestellen können, sobald Sie Ihre Zahlungsmodalitäten hinterlegt haben. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen. Im Verlustfall informieren Sie bitte unverzüglich die Berliner Stadtwerke, eine Servicenummer finden Sie an den Ladestationen sowie in der Ladestrom-App. Die Stadtwerke erheben eine Gebühr von 6 € bei Verlust der Ladekarte.

Bitte beachten Sie, dass in den Tiefgaragen ausschließlich mithilfe der RFID-Karte der Ladevorgang gestartet werden kann.

Welche Art von Ladestationen stehen zur Verfügung - AC oder DC?

Es stehen AC-Ladestationen zur Verfügung mit Typ2-Steckdosen für einfaches Laden und einer Ladeleistung von 11 kW. 

Wie wird der Zugang in die Tiefgaragen gewährleistet?

Als Nutzer der E-Ladestationen in unserer Tiefgarage Degnerstraße 39 vereinbaren Sie neben dem Nutzungsvertrag eine Zugangsberechtigung für die Tiefgarage und erhalten hierfür einen Transponder, der an Sie als Mitglied mit dem dazugehörigen Fahrzeug gebunden ist. Details erhalten Sie von unserem Team in den Informationsgesprächen. Die Ladestation der Tiefgarage Blechenstraße ist nur für Stellplatzmieter:innen nutzbar. 

Verändert sich etwas für mich als Nutzer der Tiefgarage ohne E-Auto?

Nein, die Belegung der Stellplätze ist ausschließlich zum Zweck eines Ladevorgangs und für die Dauer dieses Ladevorgangs zulässig. Wenn ein E-Fahrzeug fertig geladen ist, muss es den Lade-Stellplatz in der Tiefgarage wieder für andere Nutzer:innen frei machen. Ihren zugeteilten Stellplatz in der Tiefgarage ohne Lademöglichkeit betrifft dies nicht.

Wie sieht die Ladedauer aus?

Die maximale Ladedauer beträgt vier Stunden bzw. 240 Minuten. Bei Überschreitung der Ladezeit von vier Stunden fällt eine Blockiergebühr in Höhe von 10 ct/min an. Diese wird ab 12 € gedeckelt und läuft nicht weiter. Bitte achten Sie daher auf Ihre Ladezeiten, wie Sie es auch bei einem Parkticket tun würden. Eine Blockiergebühr fällt an allen Standorten in der Zeit von 6 bis 22 Uhr an:

Die Abgabe erfolgt, wie das Laden auch, an die Berliner Stadtwerke direkt und anhand Ihrer hinterlegten Abrechnungsart.

Kann ich eine Ladestation reservieren?

Ja, allerdings können Sie den Service einer Reservierungsfunktion im ersten Schritt nur in der Tiefgarage Degnerstraße 39 nutzen, für die anderen Standorte vorerst nicht. Nach Auswahl der gewünschten Ladestation können Sie diese in der Webapp der Berliner Stadtwerke für 20 Minuten reservieren.

Kann ich an den Ladesäulen auch über andere Apps oder mit anderen Ladekarten laden?

Sie können die Ladestationen in der Falkenberger Chaussee und im Rotkamp auch mit anderen Ladekarten/Apps nutzen. Bitte beachten Sie, dass für andere Anbieter auch andere Tarife erhoben werden können, da wir beim Roaming nicht die Tarifgestaltungshoheit haben.

Ich habe Probleme beim Laden

Weitere wertvolle Hinweise bietet ebenso die FAQ-Seite der Berliner Stadtwerke. Diese finden Sie unter

berlinerstadtwerke.de/faq/e-mobilitaet/

Energie

Preisanpassung durch die Wärmeversorger

In Berlin gibt es für Fernwärme nur einen Versorger, die Berliner Energie und Wärme (BEW), die seit Mai 2024 die Anteile der Vattenfall Wärme Berlin AG übernommen hat. Unser Wärmevertrag läuft nach 25 Jahren zum 30.09.2025 aus, und wir profitieren künftig nicht mehr von den früheren Sonderkonditionen. Trotz Verhandlungen steigen die Wärmekosten für NEUES BERLIN ab dem 01.10.2025 um durchschnittlich 68 Prozent. Die Preiserhöhung wird in die nächste Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 einbezogen.

Wie werden meine Vorauszahlungen angepasst?

Entsprechend der Anpassungen durch die Wärmeversorger wird auf Ihre tatsächlichen Abrechnungskosten für Heizung und Warmwasser ein Erhöhungsbetrag von durchschnittlich 68 % aufgeschlagen (dieser variiert je LG). Diese Gesamtsumme wird auf 12 Monate aufgeteilt. Ist der ermittelte Betrag höher als ihre jetzige Vorauszahlung, werden diese um die Differenz erhöht. Ist der ermittelte Betrag kleiner wird die Vorauszahlung entsprechend reduziert. Selbige Berechnung erfolgt für die Anpassung ihrer Betriebskosten. Hier wird eine Kostenerhöhung um durchschnittlich 5 % erwartet. Bei der Berechnung wird automatisch gerundet.

Beispielberechnung:
Kosten Heizung und Warmwasser: 500 € + 68 % = 840 € ./. 12 Monate = 60,00 € Vorauszahlung pro Monat; aktuelle Vorauszahlung = 42,00 € d.h. Erhöhung der jetzigen Vorauszahlung um 28,00 €

Betriebskosten: 914 € + 5 % = 960 € ./. 12 Monate = 80,00 € Vorauszahlung pro Monat; aktuelle Vorauszahlung = 75,00 € d.h. Erhöhung der jetzigen Vorauszahlung um 5,00 €

 

Ich kann die Zahlungsanpassung nicht leisten. Was nun?

Eine Mehrbelastung ist für Sie schwer zu stemmen? Lassen Sie uns reden. Wir beraten Sie gern schriftlich, telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Wann wende ich mich an die Härtefallkommission?

Mit unserer Härtefallkommission nehmen Sie Kontakt auf, wenn die aktuell steigenden Energiepreise zu folgendem führen:

  • die Nettokaltmiete übersteigt 30 % des verfügbaren Haushaltseinkommens nach Ausschöpfung sämtlicher staatlicher Transferleistungen oder
  • die Bruttowarmmiete übersteigt 50 % des verfügbaren Haushaltseinkommens nach Ausschöpfung sämtlicher staatlicher Transferleistungen
  • eine angemessene Wohnsituation (Größe der Wohnung) hinterfragt wird
  • Sie große Sorgen haben die Mehrbelastungen finanziell nicht stemmen zu können
  • Sie schon heute mit den monatlichen Mietzahlungen im Rückstand sind

Sprechen Sie uns bei Fragen vorab immer gern an. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt.

Wie erreiche ich die Härtefallkommission?

Melden Sie sich zu unseren Servicezeiten persönlich im Kundencenter oder telefonisch:
MO 9:00 - 15:00 Uhr, DI & DO 9.00–18.00 Uhr, MI & FR 9.00–12.00 Uhr

Schreiben Sie an:
NEUES BERLIN
Vorstand/Härtefallkommission
Suermondtstr. 26A
13053 Berlin

oder

info@neues-berlin.de

Versucht NEUES BERLIN die Energiekosten möglichst gering zu halten?

Im Vergleich zum Berliner Durchschnitt sind bei NEUES BERLIN die Kosten für Heizung und Warmwasser je Quadratmeter Wohnfläche bisher schon gering. Unsere bisherigen Erfolgsfaktoren waren unser Vertragsmanagement und das Controlling der Kosten, der gute energetische Zustand unserer Gebäude und der Blick auf die Einstellungen unserer Wärmeanlagen. Dennoch prüfen wir weiterhin mögliche Optimierungspotentiale unsererseits und stehen mit den Fachfirmen im Austausch.

Wie kann ich Energie sparen?

In der Ausgabe 2-22 unseres Mitgliedermagazins WIR. (Seite 18) haben wir einige Energiespartipps zusammengestellt.

In einem WIR. EXTRA erinnern wir an wirkungsvolles Lüften und Heizen.

Wo findet man die aktuell relevanten Gesetze und Verordnungen?

Wir verweisen Sie gern auf die Seite der Bundesregierung. Hier finden Sie alle aktuelle Themen, Gesetze und Verordnungen im Bereich Energie und Klimaschutz sowie Entlastungen im Überblick. www.bundesregierung.de

Digitaler Schlüssel

Was kann so ein digitales Schließsystem?

Der Transponder, den Sie erhalten, ersetzt Ihren bisherigen Schlüssel. An den Haustüren, Kellertüren und den Gemeinschaftstüren werden neue Zylinder eingebaut, die auf das Vorhalten des Transponders reagieren und die Tür dadurch entriegeln.

Was sind die Vorteile von elektronischen Schließanlagen?

Bei Schlüsselverlust können betreffende Transponder (Schlüssel) leicht ausprogrammiert werden. Es ist kein unberechtigtes Kopieren der Schlüssel möglich. Für Handwerkerfirmen ist zum Beispiel eine Programmierung von Zeitzonen möglich. So erhalten Firmen, die im Haus zu tun haben, Zutritt nur zu bestimmten Zeiten. Eine Nachbestellung von Transpondern ist wesentlich schneller und Preiswerter.

Wie sicher ist ein digitales Schließsystem?

Digitale Schließsysteme bieten die höchste Form der Sicherheit. Dank digitalem Schließzylinder und einem Transponder als Identifikationsmedium können Gebäude mit der höchsten Sicherheitsstufe ausgestattet werden. Selbst bei externer Gewalteinwirkung wird das unbefugte Eindringen verhindert, da der Zylinder zusätzlich mechanisch gesichert ist. Und im Gegensatz zu den mechanischen Schließsystemen sind die Schlüssel/Transponder nicht kopierbar.

Wer trägt die Anschaffungskosten für die neue Digitale Schließanlage?

Die Kosten trägt NEUES BERLIN und werden nicht auf die Mieter:innen umgelegt.

Was passiert beim Verlust des Transponders?

Verlieren Sie einen Transponder, melden Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Hauswart. Dieser sperrt den Transponder, so dass damit keine Tür mehr geöffnet werden kann. Dies bietet Ihnen schnelle und lückenlose Sicherheit.

Was sollte zudem beachtet werden?

Jeder Transponder hat eine individuelle Nummer. Wir empfehlen daher, die Transpondernummern zu notieren. Sollten Sie zum Beispiel einmal einen Transponder an einen Verwandten, Bekannten oder einer anderen Person Ihres Vertrauens übergeben, vermerken Sie dies in Ihren Unterlagen. Somit ist gewährleistet, dass bei einem Transponderverlust der korrekte Transponder gesperrt werden kann.

 

Wieviel kostet Sie als Mieter:in die Nachbestellung eines verlorenen Transponders?

Die Nachbestellung und Programmierung eines neuen Transponders kostet 55,- €. Ein Zylinderaustausch, wie bisher, ist nicht mehr notwendig.

Wie funktioniert der Transponder?

Beim Vorhalten des Transponders an den Zylinder empfängt dieser ein Signal und der Knauf wird entsprechend freigeschaltet. Damit lässt sich durch Drehen des Knaufes die Tür für kurze Zeit öffnen. An der Bedienung Ihrer Wechselsprechanlage ändert sich nichts.

Wie funktioniert der Zylinder?

Der Zylinder enthält eine Batterie, welche ca. 60.000 Schließungen ermöglicht (bei einer Wohnungstür entspricht dies bei 6 Begehungen am Tag ca. 27 Monate Batterielaufzeit). Der Ladezustand der Batterie kann anhand eines grünen- bzw. rot- aufblinkenden Lichtes abgelesen werden.

Wer wechselt die Batterien?

Unsere Hauswarte führen regelmäßige Kontrollen der Türen der Gemeinschaftsflächen durch und tauschen die Batterien rechtzeitig aus, sodass eine sichere Funktion stets gewährleistet bleibt.

Wie ist der Datenschutz angelegt?

Die Software für die Digitale Schließanlage ist auf den Servern von NEUES BERLIN integriert und wird durch die Verwaltung von NEUES BERLIN direkt betreut. Die Datenschutzrichtlinien nach DSGVO sind gewährleistet und der Zugriff durch Rechtevergaben auf höchster Stufe gesichert. 

Die ausführlichen Datenschutzhinweise lesen Sie in unserer
Datenschutzerklärung für Mitglieder, Mieter, Mietinteressenten und Bürgen
unter demPunkt  II. Allgemeines zur Datenverarbeitung mit der Ziffer 3 Digitale Schließanlage.

Die Tür lässt sich nicht öffnen.

Der Notdienst der Fa. Diessner ist eingerichtet und jederzeit erreichbar unter 030 657 11 00.

Glasfaser

Wann findet der Glasfaserausbau in meinem Haus statt?

Bis Juni 2025 werden alle Wohnungen mit Glasfaser im Bestand von NEUES BERLIN angeschlossen. Die Aktivierung des Anschlusses erfolgt von Juni bis August 2025.

Warum müssen Techniker:innen in meine Wohnung?

Die neuen Glasfaserleitungen müssen vom Keller aus in alle Wohnungen des Hauses durch vorhandene Leerrohre verlegt werden. Sie erhalten einen Glasfaseranschluss, der im Wohnzimmer in der Nähe der Multimediadose installiert wird. Über die genauen Termine werden Sie rechtzeitig vorab informiert. Bitte achten Sie auf Post in Ihrem Briefkasten und Informationen auf Ihrem digitalen Hausaushang im Eingangsbereich.

Ich kann den Installationstermin nicht wahrnehmen. Was kann ich tun?

Sollten Sie selbst zum benannten Installationstag nicht anwesend sein können, wenden Sie sich direkt an den PŸUR Servicepartner. Den Kontakt finden Sie auf der Terminankündigung. Einen Alternativtermin können Sie direkt mit dem PŸUR Servicepartner abstimmen.

Ich möchte keine Produkte von PŸUR nutzen. Warum muss der Glasfaseranschluss trotzdem in meiner Wohnung installiert werden?

NEUES BERLIN hat PŸUR mit dem Glasfaserausbau in Ihrem Haus beauftragt. Um einen einheitlichen, zukunftssicheren Standard in allen Wohnungen zu haben, wird in jeder Wohnung ein Glasfaserabschlusspunkt (Grundplatte mit Blinddeckel) installiert.

Kostet mich die Installation des Glasfaseranschlusses Geld?

Als Mieter:in einer Wohnung bei NEUES BERLIN fallen für Sie keine Kosten an.

Was passiert mit dem TV Anschluss?

Die TV Versorgung wird unverändert über Ihre vorhandene Multimediadose zur Verfügung gestellt.

Wann erfolgt die Aktivierung des Glasfaseranschlusses?

Dieser Termin wird Ihnen ca. 14 Tage vorher per Post in Ihrem Briefkasten und auf dem digitalen Hausaushang im Eingangsbereich angekündigt. Sollten Sie selbst zum benannten Tag der Aktivierung nicht anwesend sein können, wenden Sie sich direkt an den PŸUR Servicepartner. Den Kontakt finden Sie auf der Terminankündigung.

Einen Alternativtermin können Sie direkt mit dem PŸUR Servicepartner abstimmen. Bis zum Tag der Aktivierung können Sie Ihr Internetprodukt weiterhin unverändert nutzen.

Was passiert mit den Fernsehdosen in den anderen Räumen?

Alle bisherigen TV-Anschlussdosen bleiben erhalten und können auch nach der Aktivierung der Glasfaserleitung für das Fernsehen genutzt werden.

Was passiert mit dem Internetanschluss in den anderen Räumen?

Sind Sie bereits Bestandskunde und haben einen Vertrag mit PŸUR? Nach Aktivierung der Glasfaser muss der neue Router am Glasfaserabschlusspunkt im Wohnzimmer angeschlossen werden. Über eine WLAN Verbindung sind Endgeräte in anderen Räumen kabellos erreichbar.

Die vorhandenen Multimediadosen in anderen Räumen übertragen nur noch das TV Signal nach Aktivierung der Glasfaser.

Wenn der Standort des Routers in einem anderen Raum gewünscht ist, gibt es folgende Lösungen:

  • Powerline Adapter (Internetsignal vom Glasfaserabschlusspunkt zum gewünschten Standort des Routers über das Stromnetz)
  • Eigene Verlegung eines LAN Kabels vom Glasfaserabschlusspunkt zum gewünschten Standort des Routers

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Bei allen technischen und organisatorischen Fragen zum Glasfaserausbau wenden Sie sich bitte an den PŸUR Servicepartner.

Kontaktdaten werden bei Ankündigung zum Ausbau rechtzeitig bekannt gegeben.

An wen wende ich mich bei Störungen?

Kontakt PŸUR: (030) 25 77 77 77

Ändert sich mein vorhandener Vertrag mit PŸUR durch die Umstellung auf die neue Glasfasertechnologie?

An Ihrem bestehenden Internet Vertrag ändert sich nichts. Laufzeit und Kündigungsfrist bleiben bestehen. Sie nutzen Ihr Produkt wie gewohnt und haben weiterhin Ihre bekannte Vertragsnummer.

Auch Ihre Kundendaten zum Kundenportal und der PŸUR App bleiben unverändert. Sollten Sie ein Telefonprodukt von uns haben, sind Sie weiterhin unter Ihrer gewohnten Rufnummer erreichbar.

Warum bekomme ich eine neue FRITZ!Box?

Um den Anschluss mit der neuen Technologie nutzen zu können, ist es erforderlich die passende Hardware zu verwenden. Wenn Sie bereits eine PŸUR Hardware (z.B. Kabelmodem) nutzen, erhalten Sie ca. 14 Tage vor Umstellung auf die neue Glasfasertechnologie kostenfrei eine FRITZ!Box.

Bekomme ich Unterstützung bei der Einrichtung der neuen Hardware?

Sobald der PŸUR Servicepartner den Glasfaseranschluss in Ihrer Wohnung installiert und aktiviert hat, führt er eine Funktionsprüfung des Anschlusses durch und richtet die FRITZ!Box in der Standardeinstellung ein.

Kann ich als Benutzer:in die neue FRITZ!Box selber konfigurieren?

Die FRITZ!Box wird von uns automatisch für die sofortige Nutzung konfiguriert. Erfahrene Nutzer können die Konfigurationen anpassen.

Kann ich einen eigenen Router verwenden?

Ja, Sie können Ihren eigenen Router nutzen.

Wichtig ist, dass der Router auch die Bandbreite des Glasfaseranschlusses verarbeiten kann. Bei einem älteren Gerät kann das unter Umständen nicht gewährleistet sein. Der durch uns bereitgestellte FRITZ!Box Router ist bereits für die neue Glasfasertechnologie geeignet.

Ich nutze aktuell das TV-Angebot von PŸUR. Was passiert mit meinem TV-Anschluss?

An Ihrem TV-Angebot ändert sich nichts. Sie sehen Fernsehen wie gewohnt.

Erzeugt das Glasfaserkabel schädliche Strahlung?

Nein. Durch ein Glasfaserkabel werden lediglich optische Signale – also Licht – übertragen. Deshalb gibt es bei einem Glasfasernetz keine Strahlung.

Kann ich meine PŸUR E-Mail-Adresse weiter nutzen?

Wenn Sie von Ihrem bisherigen Kabelanschluss auf den Glasfaseranschluss wechseln, können Sie ihre E-Mail-Adresse weiter nutzen.